Concept Verde Gartenplanung

Bei Concept Verde gehen wir weit über eine herkömmliche Gartenplanung hinaus. Unser Ansatz integriert modernste 3D-Software, die es ermöglicht, Designkonzepte fotorealistisch zu visualisieren und bei Präsentationen sogar in Echtzeit durch das Gelände zu navigieren, sodass jede Perspektive des geplanten Außenraums erlebbar wird.
Unsere Bereitschaft, bei größeren Projekten auch über die Grenzen von Tirol, Südtirol und Bayern, hinaus zu reisen, unterstreicht unser Engagement, außergewöhnliche Gartenprojekte zu realisieren.
Diese unabhängige Arbeitsweise, ergänzt durch eine detaillierte Ausführungsplanung und ein transparentes Ausschreibungsverfahren, ermöglichen es, vergleichbare Angebote einzuholen. Dieses Vorgehen gewährleistet, dass der Bestbieter den Auftrag erhält, optimiert die Kosten und sichert so die Umsetzung Ihres Projekts unter den bestmöglichen Bedingungen.

CONCEPT VERDE
Gartenplanung & Außendesign

Franz-Xaver-Renn-Straße 4 / 31
6460 Imst
Österreich

search

A G B

Concept Verde Gartenplanung

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen

a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber in seiner Eigenschaft als Unternehmer und der Fa. Concept Verde – integrative landscape design,  Thomas Seelos, Franz-Xaver-Renn-Straße 4/31 in A-6460 Imst

b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von Fa. Concept Verde ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

2. Angebote, Nebenabreden

a) Die Angebote von Fa. Concept Verde sind, sofern nichts Anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.

b) Enthält eine Auftragsbestätigung von Fa. Concept Verde Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

3. Auftragserteilung

a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Fa. Concept Verde um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.

c) Fa. Concept Verde verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den branchenüblichen Regeln und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

d) Die zu erbringende Leistung ist eine rein gestalterische und nicht die eines Gartenarchitekten. Der Auftrag beinhaltet die Planungsarbeit, nicht jedoch die nachfolgende Ausführung. Demzufolge übernimmt Fa. Concept Verde keine Haftung oder Verantwortung für im Zuge der Umsetzung entstehende Schäden oder die Verletzung/Nichtbeachtung gemeinrechtlicher Vorschriften und gesetzlicher Bestimmungen.

e) Fa. Concept Verde übernimmt keine Garantie für das Anwachsen geplanter Bepflanzungen. Des Weiteren wird für den unsachgemäßen Umgang mit dem im Plan oder dem dazugehörenden Pflanzplan aufgeführten Pflanzen oder deren unsachgemäßer Verwendung – auch durch Dritte – keine Haftung übernommen. Das Ausführungsrisiko ist nicht Bestandteil dieses Auftrages und liegt allein beim Auftraggeber bzw. beim ausführenden Unternehmen.

f) Sind in Planentwürfen auch Ansichten und Ausarbeitungen zu baulichen Maßnahmen (Pergolen, Carports, Gebäudezubauten und ähnliches) enthalten, gelten diese als Ideenentwurf und bedürfen der nachfolgenden Begutachtung und ggf. erneuter planerischer Bearbeitung durch ein dazu befugtes technisches Planungsbüro, Architekt oder einen Baumeister. Haftungen in jeglicher Form im Zusammenhang mit diesen baulichen Entwürfen werden ausgeschlossen.

g) Es ist Aufgabe des Auftraggebers vor Beginn der planerischen Ausarbeitung durch Fa. Concept Verde, alle dazu erforderlichen gesetzlichen und behördlichen Voraussetzungen mit der zuständigen Baubehörde abzuklären. Die betrifft im Besonderen Abstands-, und Höhenvorgaben nach der örtlichen Bau-, und Raumordnung, sowie zu einer ggf. erforderlichen Umwidmung der Grundparzelle. Sollte eine von Fa. Concept Verde erstellte Planung aus jeglichen Gründen nicht realisierbar sein, entbindet dies den Auftraggeber nicht von der Zahlung des mit Fa. Concept Verde vereinbarten Honorars.

h) Die Ausarbeitung der Gartenplanung erfolgt auf Basis der vom Auftraggeber oder Architekten zur Verfügung gestellten Unterlagen (Lage- und Höhenpläne, Gebäudepläne). Diese werden nach der Bearbeitung, sofern sie nur in Papierform vorliegen an den Auftraggeber zurückgegeben.

4. Vorvertragliches Widerrufsrecht

Nach den Bestimmungen des neuen §4 für Fern- und Auswärtsgeschäfte (FAGG) haben sie mit Datum Erteilung eines Planungsauftrags die Möglichkeit ohne Angaben von Gründen den erteilten Auftrag zu Widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

5. Gewährleistung und Schadenersatz

a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.

b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von Fa. Concept Verde innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.

c) Die Geltendmachung von Ansprüchen über die Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.

6. Rücktritt vom Vertrag

a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

b) Bei Verzug mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.

c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch Fa. Concept Verde unmöglich macht oder erheblich behindert, ist Firma Concept Verde zum Vertragsrücktritt berechtigt.

d) Ist Firma Concept Verde zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von Fa. Concept Verde erbrachten Leistungen zu honorieren.

7. Honorar, Leistungsumfang

a) Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.

b) In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
c) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.

d) Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung ohne Abzüge binnen 20 Tagen ab Rechnungslegung auf das vom Fa. Concept Verde genannte Konto einer Bank mit inländischer Niederlassung zu erfolgen. Im Fall des Zahlungsverzuges sind Zinsen in Höhe von 9 % per anno über dem Basiszinssatz der EZB zuzüglich Mahnspesen zu entrichten.

8. Erfüllungsort

Erfüllungsort jeglicher Leistung ist der Firmensitz von Fa. Concept Verde.

9. Geheimhaltung

a) Fa. Concept Verde ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.

b) Fa. Concept Verde ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist Fa. Concept Verde berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen.

10. Schutz der Pläne

a) Fa. Concept Verde behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (Entwürfe, 3D Ansichten, Ausführungspläne und Werbevideos) vor.

b) Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung an Dritte) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch Fa. Concept Verde zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.

c) Fa. Concept Verde ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen “ Concept Verde – integrative landscape design“ zu nennen (Firma und/oder Internetadresse www.conept-verde.at).

d) Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat Fa. Concept Verde Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegen nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen von Fa. Concept Verde genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.

11. Rechtsanwalt, Gerichtsstand

a) Für Verträge zwischen Auftraggeber und Fa. Concept Verde kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich und örtlich zuständigen Gerichts am Sitz der Fa. Concept Verde vereinbart.